Teilnahmebedingungen für Partner bei IBS Schreiber Events

Präambel

Folgende Teilnahmebedingungen für IBS Schreiber Events werden zwischen dem Partner und IBS verbindlich vereinbart.

  1. Leistungen der IBS Schreiber GmbH („IBS“)

Mit seiner Anmeldung hat der Partner die in dieser Präsentation beschriebenen Leistungen für die genannte Veranstaltung verbindlich gebucht. IBS wird diese erbringen.

  1. Exklusivität

Der Partner verpflichtet sich keine Werbung für Dritte im Zusammenhang mit der oben genannten Veranstaltung zu tätigen, insbesondere nicht für solche Unternehmen und/oder Produkte, die im Wettbewerb zur IBS Schreiber GmbH bzw. ihrer Produkte stehen.

  1. Mitwirkungspflichten des Partners

Der Partner wird während der Veranstaltung um die Förderung des Images der IBS bemüht sein und alles unterlassen, was ihrem Image schaden könnte. Insbesondere wird er sich nicht negativ über die IBS und/oder ihre Produkte äußern.

Der Partner hat die zur Erfüllung der Leistungen gem. Ziffer 1 durch IBS benötigten Materialien (z.B. Logo-Datei) in hochwertiger Qualität und entsprechend den sonstigen von IBS mitzuteilenden Anforderungen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

Der Partner ist verpflichtet, für die Leistungen gem. Ziffer 1 den im Anmeldeformular aufgeführten Betrag (Paketgebühr) zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Rechnung wird nach Ablauf der Stornofrist von IBS gestellt.

Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen (netto) nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

  1. Stornierung

Eine kostenlose Stornierung ist bis 2 Monate vor dem IBS Schreiber Event möglich. Nach Ablauf der Stornofrist ist eine Stornierung durch den Partner nicht mehr möglich.

IBS behält sich vor, die Veranstaltung bis 30 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall wird dem Partner die Paketgebühr erstattet.

Das Recht beider Parteien auf Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Haftung

IBS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich gemäß den nachstehenden Vorschriften. Bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die IBS eine Garantie übernommen hat, für Arglist sowie für Schäden, für die IBS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Schäden, die durch leichtere als grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer für den Zweck dieser Vereinbarung wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt.

In Fällen einer Verletzung einer solchen wesentlichen Pflicht mit leichterer als grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von IBS der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.

Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehende Haftungsbeschränkung unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IBS.

  1. Schlussbestimmungen

Die Parteien werden über alle Inhalte der Partner-Vereinbarung Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf oder Änderungen des Textformerfordernisses.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass diese Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene und zulässige Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.

(Version 01 vom 08.03.2023)

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