Was tun, wenn der Wirtschaftsprüfer kommt – Teil 1: Prozesse und Dokumentationen

| Autor/in:Holger Korff

Jedes Unternehmen kennt die Situation jedes Jahr wieder, dass sich der Wirtschaftsprüfer ankündigt, um die Jahresabschlussprüfung durchzuführen und am Ende der Prüfung die Bilanz zu testieren.

Sehr häufig stellt sich dann die Frage, muss etwas für die Prüfung vorbereitet werden? In der Regel sollten sämtliche eigene Notizen aus den Vorjahren wieder hervorgeholt und auf Informationen durchforstet werden, die damals bei den Gesprächen mit dem IT-Prüfer notiert wurden. Essenziell sind insbesondere Feststellungen und Bemerkungen des IT-Prüfers, die Verbesserungspotentiale bei IT relevanten Prozessen oder Systemeinstellungen aufzeigen. Des Weiteren sind auch etwaige Berichte des Wirtschaftsprüfers aus dem Vorjahr zu beachten, in denen damals festgestellte Mängel aufgezeigt wurden.

Liegen solche Informationen aus der Vergangenheit vor, sollte überprüft werden, ob alle Themen entsprechend den Anmerkungen umgesetzt wurden. Sollte die eine oder andere Empfehlung nicht umgesetzt worden sein, ist dieser Umstand auf jeden Fall nachvollziehbar zu dokumentieren, bzw. sollte eine nachvollziehbare Begründung vorgebracht werden können.

Es reicht jedoch nicht, sich nur auf die vorgebrachten Verbesserungspotentiale zu konzentrieren, denn es muss sichergestellt sein, dass all jene Punkte, welche in der Vergangenheit nicht moniert wurden, auch weiterhin passen.

Die Vorbereitung wird wesentlich erschwert, wenn keine hilfreichen Kommentare oder Berichte aus dem vergangenen Geschäftsjahr vorliegen oder wenn es sich um eine Erstprüfung bzw. um einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers handelt.

Was sieht sich der IT-Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung alles an? Es gibt Themen, die sich jeder Prüfer ansieht, weil es dazu Standards gibt, jedoch ist es üblich, dass der Wirtschaftsprüfer abhängig von der Strategie der gesamten Prüfung, zusätzliche Prüfungshandlungen in der IT-Prüfung vornimmt.

In diesem Newsletter wollen wir uns auf die wichtigsten Standardprüfungsthemen auf der Prozessebene und der darin definierten IT-Kontrollen im Zusammenhang des SAP®-Systems konzentrieren.

 

 

Wesentliche Prozesse und Dokumentationen im SAP®-Umfeld

 

 

Berechtigungskonzept

Aufgrund der Komplexität eines SAP®-Berechtigungskonzepts ist es notwendig, dass alle wesentlichen Aspekte in einem schriftlich dokumentierten Berechtigungskonzept niedergeschrieben sind. Darin sollten die wesentlichen Prozesse beschrieben sein, aber auch der Umgang mit der Zuweisung von Berechtigungen über Rollen. Insbesondere die Nomenklatur eigens erstellter Rollen ist hierbei sauber zu definieren.

Es sollte daher überprüft werden, ob sämtliche Änderungen seit der letzten Prüfung im schriftlichen Berechtigungskonzept dokumentiert wurden. Immerhin dient dieses Dokument dem Prüfer als Vorlage für den sogenannten Soll-Ist-Vergleich. Das bedeutet, dass der Prüfer einen Abgleich bei den wesentlichen prüfungsrelevanten Themen zwischen dem Dokument und dem Ist-Stand im SAP®-System vornimmt. Jede Abweichung kann zu einer Feststellung führen, die es zu vermeiden gilt.

 

Berechtigungskonzept – Benutzerverwaltungsprozess

Der Prozess der Benutzerverwaltung, also Benutzeranlage, -änderung und -deaktivierung sollte einerseits in schriftlich dokumentierter Form, entweder als eigenes Dokument oder als Teil des schriftlich dokumentierten Berechtigungskonzepts, vorliegen und andererseits auch gemäß der Dokumentation durchgeführt werden. Daher ist ein Abgleich auf zwei Ebenen vorzunehmen, einerseits sollte sichergestellt werden, dass die Dokumentation aktuell ist und andererseits sollte überprüft werden, ob der Prozess im zu prüfenden Wirtschaftsjahr auch eingehalten wurde.

Mögliche Abweichungen sollten bereits argumentativ vorbereitet werden, es können immer Sonderfälle auftreten, die vom eigentlichen Prozess abweichen. Diese sind jedoch nachvollziehbar zu dokumentieren, damit ein externer Prüfer, wie es eben der IT-Prüfer des Wirtschaftsprüfers ist, verplausibilisieren kann.

Sämtliche Dokumentationen sollten mit den wesentlichen Informationen (Ersteller, Datum, Version, etc.) versehen werden und in einem nicht veränderbaren Format (in der Regel PDF) vorliegen. Weitere Unterlagen können auch aus dem Ticket-System ausgegeben werden, sofern der Prozess durchgängig über das Ticketsystem dokumentiert ist.

 

Berechtigungskonzept – Rezertifizierungsprozess

Im schriftlich dokumentierten Berechtigungskonzept sollte auch das Kapitel der Berechtigungsrezertifizierung definiert sein. Damit ist eine regelmäßige, mindestens einmal im Jahr durchzuführende Überprüfung der vergebenen Berechtigungen im SAP®-System gemeint.

Im Zuge dieses Prozesses sollten die zuständigen Fachbereiche die Vergabe der jeweiligen Rollen an Benutzer in ihrem Bereich überprüfen und noch einmal kritisch hinterfragen. Durch diesen Prozess kann letzten Endes sichergestellt werden, dass die Benutzer auch tatsächlich nur jene Berechtigungen im SAP®-System besitzen, die sie auch tatsächlich brauchen.

Es muss also definiert sein, in welchem Zeitraum und in welcher Form die Fachbereiche die Informationen über die vergebenen Berechtigungen erhalten und bezüglich der Korrektheit der Vergabe zurückmelden müssen.

In der Vorbereitung ist daher zu überprüfen, ob der Prozess gemäß den internen Vorgaben, aber auch gemäß möglicher Optimierungsvorschläge des Wirtschaftsprüfers, ausgeführt wurde und sämtliche Nachweise griffbereit für den Prüfer abgelegt sind.

 

Change-Management

Der Change-Management-Prozess im SAP® Umfeld kann durchaus komplex gestaltet sein. Da üblicherweise Programmänderungen in das Produktivsystem transportiert werden, welche potenziell Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben können, ist die Prüfung des Prozesses ein wesentlicher Bestandteil in der Jahresabschlussprüfung. Aus diesem Grund ist sicherzustellen, dass die Prozessdokumentation aktuell und vollständig ist. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass für diverse Change-Arten entsprechende Klassifikationen definiert sind. Denn für jede Klassifikation kann der Prozess in weiterer Folge abweichen. So sind die Test- und Freigabeschritte je nach Kritikalität in unterschiedlichem Ausmaß durchzuführen und somit können sie bei Changes mit geringem Risiko eventuell sogar stark verkürzt werden. Es ist jedoch entscheidend, dies nachvollziehbar zu begründen.

Im Change-Management-Prozess sollte eine ausreichende Test- und Freigabe-Phase durch den jeweils zuständigen Fachbereich eingerichtet sein. Auch dieser Prozessschritt ist nachvollziehbar zu dokumentieren, auch wenn es nicht immer einfach ist, von den Fachbereichen die dafür notwendigen Nachweise einzuholen.

Gerade in diesem Prozess ist es entscheidend, dass ein sauberes Vier-Augen-Prinzip eingerichtet ist, welches sicherstellt, dass der Entwickler nicht gleichzeitig derjenige ist, der letzten Endes den Transport in die Produktivumgebung durchführt.

In der Vorbereitung sollte daher die Dokumentation auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft werden und in einem weiteren Schritt, ob der darin definierte Prozess das Jahr über auch eingehalten wurde.

 

Fazit

Wenn es um die Vorbereitung auf den Wirtschaftsprüfer geht, sollte auf jeden Fall überprüft werden, ob sämtliche Prozessdokumentationen auf aktuellem Stand sind und in weiterer Folge, ob die darin beschriebenen Prozesse auch tatsächlich eingehalten und die Durchführung nachvollziehbar dokumentiert wurden.

Jede Abweichung zum definierten Prozess ist auf jeden Fall vollständig zu dokumentieren und zu begründen. Denn gerade Abweichungen vom Regelfall sind für einen Wirtschaftsprüfer von großem Interesse, da der Prüfer feststellen muss, ob eine Abweichung Auswirkungen auf die Korrektheit der Daten haben könnte.

 

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